Wie werde ich Mitglied
Rheinland-Pfälzischer Eis- und Rollsportverband e.V.
Vereinsaufnahme in den Landesfachverband Rheinland-Pfalz
Für die Fachsparten:
Eiskunstlauf
Eistanzen
Eisschnellauf
Eishockey
Eisstockschießen
Der Landesfachverband ist Mitglied in den Bundesfachverbänden DEV, DEU DESG, DEV DESV.
Für die Fachsparten:
Rollkunstlaufen
Rolltanzen
Speedskate
Rollhockey
Skaterhockey
Inline - Hockey
Skateboard
Stunt-/Street- Inline
Inline Skaten
Der Landesfachverband ist Mitglied im Bundesfachverband Deutscher Rollsport- Inline-Verband (DRIVe). Der Landesfachverband ist Mitglied im Landessportbund und in den Sportbünden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland.
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesfachverband:
Aufgenommen werden nur Vereine oder Abteilungen eines Mehrspartenvereins. Der Verein muß eingetragen sein und über die Gemeinnützigkeitsbescheinigung verfügen.
In der Bewerbersatzung des auf zunehmenden Vereins muß einer der obigen Sportarten verankert sein, oder ein Vorstandsbeschluß der Mitglieder nach 26 über einen Gründungsbeschluß eingereicht werden. Zwingend notwendig ist, dass der Verein dem zuständigen Sportbund angehört, über den Sportbund ist die Sportlerversicherung und Haftpflicht abgedeckt.
Wie werde ich Mitglied im Landesfachverband?
1.
Hierzu ist ein formloser Antrag zu richten an:
Rheinland-Pfälzischer
Eis- und Rollsportverband
Geschäftsstelle
Pariser Str. 93
67655 Kaiserslautern
2.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
Neugegründete Vereine
Gründungsprotokoll
Vereinssatzung
Ordnungen (falls vorhanden)
Gemeinnützigkeitsbescheinigung
Antrag zur Aufnahme in den zuständigen Sportbund
namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)
sowie die Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
Neue Sportart bei bestehenden Vereinen
Vorstandsbeschluß der Abteilungsgründung Vereinssatzung
Ordnungen die im Verein gültig sind
Gemeinnützigkeitsbescheinigung
die neu aufgenommene Vereinssportart wird von uns dem Sportbund gemeldet.
namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)
und weiterer Vorstandsmitglieder unserer Sportarten
eine Kopie des Registerauszuges über die Eintragung des Vereins im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts ist in jedem Fall vorzulegen.
3.
Die Vereinsaufnahme erfolgt anschließend in folgenden Schritten:
Das geschäftsführende Präsidium beschließt die Aufnahme Verein erhält die Meldeunterlagen; in der Regel die, weiche zum Stichtag 1. Januar des Jahres erstellt wurden. Er erhält außerdem die Beitragsrechnung wobei der Jahresbetrag in voller Höhe als Aufnahmebeitrag zur Zahlung fällig ist.
Des weiteren erhält er die Satzung und die Rechtsordnung.
Damit ist der Verein nach dem Eingang alter Forderungen und der Sportbundaufnahme Mitglied des Landesfachverbandes und kann an den Mitgliederversammlungen und Ausbildungen teilnehmen. 
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