Wie werde ich Mitglied

 

Rheinland-Pfälzischer Eis- und Rollsportverband e.V.

 

Vereinsaufnahme in den Landesfachverband Rheinland-Pfalz

 

Für die Fachsparten:

 

Eiskunstlauf

Eistanzen

Eisschnellauf

Eishockey

Eisstockschießen

 

Der Landesfachverband ist Mitglied in den Bundesfachverbänden DEV, DEU DESG, DEV DESV.

 

Für die Fachsparten:

 

Rollkunstlaufen

Rolltanzen

Speedskate

Rollhockey

Skaterhockey

Inline - Hockey

Skateboard

Stunt-/Street- Inline

Inline Skaten

 

Der Landesfachverband ist Mitglied im Bundesfachverband Deutscher Rollsport- Inline-Verband (DRIVe). Der Landesfachverband ist Mitglied im Landessportbund und in den Sportbünden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesfachverband:

 

Aufgenommen werden nur Vereine oder Abteilungen eines Mehrspartenvereins. Der Verein muß eingetragen sein und über die Gemeinnützigkeitsbescheinigung verfügen.

 

In der Bewerbersatzung des auf zunehmenden Vereins muß einer der obigen Sportarten verankert sein, oder ein Vorstandsbeschluß der Mitglieder nach 26 über einen Gründungsbeschluß eingereicht werden. Zwingend notwendig ist, dass der Verein dem zuständigen Sportbund angehört, über den Sportbund ist die Sportlerversicherung und Haftpflicht abgedeckt.

 

Wie werde ich Mitglied im Landesfachverband?

 

1.

Hierzu ist ein formloser Antrag zu richten an:

 

Rheinland-Pfälzischer

Eis- und Rollsportverband

Geschäftsstelle

Pariser Str. 93

67655 Kaiserslautern

 

2.

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

 

Neugegründete Vereine

Gründungsprotokoll

Vereinssatzung

Ordnungen (falls vorhanden)

Gemeinnützigkeitsbescheinigung

Antrag zur Aufnahme in den zuständigen Sportbund

namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)

sowie die Mitglieder des erweiterten Vorstandes.

 

Neue Sportart bei bestehenden Vereinen

Vorstandsbeschluß der Abteilungsgründung Vereinssatzung

Ordnungen die im Verein gültig sind

Gemeinnützigkeitsbescheinigung

die neu aufgenommene Vereinssportart wird von uns dem Sportbund gemeldet.

namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)

und weiterer Vorstandsmitglieder unserer Sportarten

eine Kopie des Registerauszuges über die Eintragung des Vereins im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts ist in jedem Fall vorzulegen.

 

3.

Die Vereinsaufnahme erfolgt anschließend in folgenden Schritten:

 

Das geschäftsführende Präsidium beschließt die Aufnahme Verein erhält die Meldeunterlagen; in der Regel die, weiche zum Stichtag 1. Januar des Jahres erstellt wurden. Er erhält außerdem die Beitragsrechnung wobei der Jahresbetrag in voller Höhe als Aufnahmebeitrag zur Zahlung fällig ist.

Des weiteren erhält er die Satzung und die Rechtsordnung.

Damit ist der Verein nach dem Eingang alter Forderungen und der Sportbundaufnahme Mitglied des Landesfachverbandes und kann an den Mitgliederversammlungen und Ausbildungen teilnehmen.